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Verrechnungspreise

Verrechnungspreise-Dokumentation

 Laut der Verordnung Nr. 442/2016 des Finanzministeriums, gibt es diverse Grenzwerte bei deren Überschreitung die Erstellung einer Verrechnungspreise-Dokumentation erforderlich machen. Die Grenzwerte sind folgende:

200.000 Euro, im Falle von erhaltenen/ bezahlten Zinsen für Finanzdienstleistungen.

–  250.000 Euro, im Falle von erhaltenen/ geleisteten Dienstleistungen. Als Wechselkurs wird der Kurs der Nationalbanks Rumäniens zum letzten Tag des Finanzjahres verwendet;

350.000 Euro, im Falle von Anschaffungen/ Verkauf von materiellen oder immateriellen Gütern.

 

Wenn die oben aufgeführten Grenzwerte nicht überschritten werden, muss die Verrechnungspreise-Dokumentation nur dann erstellt, wenn diese vom Finanzamt angefordert wird. Dieses kann das Finanzamt fordern, wenn die folgenden Grenzwerte überschritten werden:

50.000 Euro, im Falle von erhaltenen/ bezahlten Zinsen für Finanzdienstleistungen;

–  50.000 Euro, im Falle von erhaltenen/ geleisteten Dienstleistungen.

100.000 Euro, im Falle von Anschaffungen/ Verkauf von materiellen oder immateriellen Gütern.

 

Wenn die Verrechnungspreise-Dokumentation vom Finanzamt gefordert wird, muss diese innerhalb von 30 Tage zur Verfügung der Behörden gestellt werden und es besteht die Gefahr dass die Zeit für die Erstellung sehr knapp wird. Es kann auch zu Preisanpassungen kommen, die wenn vom Finanzamt für die letzten überprüften 5-7 Jahre berechnet werden, eine hohe steuerliche Auswirkung haben können.

Für die Kalkulation der Grenzwerte  wird der Wechselkurs der Nationalbank Rumäniens zum letzten Tag des Finanzjahres verwendet.