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Höhe der Dividende  zwischen 12 und 24 Mindestbruttolöhne: 10% von 12 MindestbruttolöhneDividenden-Steuer

Die Dividenden welche ein rumänisches Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen Unternehmen erhält, sind komplett steuerfrei. Die Bedingung dass eine Beteiligung von mindestens 10% für mindestens 1 Jahr existiert, wurde entfernt.

Die Dividenden welche ein ausländisches Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen Unternehmen erhält werden mit 5% an der Quelle versteuert.
Wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, dann werden die Dividenden-Auszahlungen in Rumänien nicht versteuert:

  • der Dividenden Empfänger ist in einem EU Staat ansässig (Ansässigkeitsbescheinigung notwendig)
  • der Dividenden Empfänger ist in demjenigen EU Staat auch steuerpflichtig
  • der Dividenden Empfänger ist nicht in demjenigen EU Staat steuerbefreit
  • der Dividenden Empfänger besitzt mindestens 10% des Kapitals des rumänischen Unternehmens, seit mindestens 1 Jahr.

Die Versteuerung der Dividende welche an Privatpersonen ausgezahlt werden, beträgt 8% (ab 2023)

 

KRANKENKASSENBEITRÄGE für DIVIDENDE
Ab 2018 sind die Dividendeneinkünfte der Privatpersonen krankenkassenbeitragspflichtig!

Der Beitragssatz beträgt 10% und wird wie folgt berechnet:

a) Höhe der Dividende  liegt zwischen 6 und 12 Mindestbruttolöhne: 10% von 6 Mindestbruttolöhne
b) Höhe der Dividende  liegt zwischen 12 und 24 Mindestbruttolöhne: 10% von 12 Mindestbruttolöhne
c) Höhe der Dividende  beträgt mehr als 24 Mindestbruttolöhne: 10% von 12 Mindestbruttolöhne

Falls der Mindestlohn in Rumänien erhöht wird, steigen entsprechend auch die Krankenkassenbeiträge.

Ausnahmen:

Personen welche eine gesetzliche Krankenversicherung in einem anderen EU Staat haben, sind von dieser Beitragszahlung befreit. Es muss eine Bescheinigung für die Gültigkeit der ausländischen Krankenversicherung vorgelegt werden.

Weitere Aspekte:

Für die Ausschüttung von Dividende ist für ausländische Privatpersonen eine rumänische Steuernummer notwendig (rum „NIF“ – numar de identificare fiscala). Privatpersonen welche Einkünfte in Form von Dividende haben, müssen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.