Dividenden-Steuer
Die Dividenden welche ein rumänisches Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen Unternehmen erhält, sind komplett steuerfrei. Die Bedingung dass eine Beteiligung von mindestens 10% für mindestens 1 Jahr existiert, wurde entfernt.
Die Dividenden welche ein ausländisches Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen Unternehmen erhält werden mit 5% an der Quelle versteuert.
Wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, dann werden die Dividenden-Auszahlungen in Rumänien nicht versteuert:
- der Dividenden Empfänger ist in einem EU Staat ansässig (Ansässigkeitsbescheinigung notwendig)
- der Dividenden Empfänger ist in demjenigen EU Staat auch steuerpflichtig
- der Dividenden Empfänger ist nicht in demjenigen EU Staat steuerbefreit
- der Dividenden Empfänger besitzt mindestens 10% des Kapitals des rumänischen Unternehmens, seit mindestens 1 Jahr.
Die Versteuerung der Dividende welche an Privatpersonen ausgezahlt werden, beträgt 10% (ab 2025)
KRANKENKASSENBEITRÄGE für DIVIDENDE
Ab 2018 sind die Dividendeneinkünfte der Privatpersonen krankenkassenbeitragspflichtig!
Der Beitragssatz beträgt 10% und wird wie folgt berechnet:
a) Höhe der Dividende liegt zwischen 6 und 12 Mindestbruttolöhne: 10% von 6 Mindestbruttolöhne
b) Höhe der Dividende liegt zwischen 12 und 24 Mindestbruttolöhne: 10% von 12 Mindestbruttolöhne
c) Höhe der Dividende beträgt mehr als 24 Mindestbruttolöhne: 10% von 24 Mindestbruttolöhne
Falls der Mindestlohn in Rumänien erhöht wird, steigen entsprechend auch die Krankenkassenbeiträge.
Ausnahmen:
Personen welche eine gesetzliche Krankenversicherung in einem anderen EU Staat haben, sind von dieser Beitragszahlung befreit. Es muss eine Bescheinigung für die Gültigkeit der ausländischen Krankenversicherung vorgelegt werden.
Weitere Aspekte:
Für die Ausschüttung von Dividende ist für ausländische Privatpersonen eine rumänische Steuernummer notwendig (rum „NIF“ – numar de identificare fiscala). Privatpersonen welche Einkünfte in Form von Dividende haben, müssen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.