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Die rumänische Unternehmensteuer beträgt 1% oder 3% vom Umsatz im Falle von Microunternehmen bzw. 16% vom Gewinn für alle anderen Unternehmen.

Aus steuerlicher Sicht betrachtet, unterscheidet man in Rumänien zwei Unternehmsarten:

A) MICROUNTERNEHMEN (Kleinunternehmen) werden anhand des Umsatzes versteuert.
Durch diesen niedrigen Steuersatz ist Rumänien ein sehr attraktiver Standort geworden.

Microunternehmen werden ab Januar 2024 mit  3% vom UMSATZ versteuert.

Ausnahme:

Wenn der Jahresumsatz unter 60.000€ liegt und keine Tätigkeiten in den Bereichen: IT, Hotel- und Gastornomie, Rechtsberatung, Medizin (*siehe Liste unten)  vorkommen, beträgt die Steuer 1% vom Umsatz.

* Detailierte Liste der ausgenommenen Tätigkeiten mit NACE Codes:
5821 Entwicklung von PC Spiele
5829 Entwicklung sonstiger Software-Produkte
6201 Individualsoftware Programmierung
6209 Sonstige IT Dienstleistungen
5510 Hotels und gleichartige Beherbergungsstätten
5520 Kurzfristige Beherbergungsstätten und für Ferien
5530 Campingplätze und Jugendherbergen
5590 Sonstige Beherbergungsstätten
5610 Restaurants
5621 Catering für Veranstaltungen
5629 Sonstige Lebensmitteldienste
5630 Bars und andere Getränke Bedienungsdienste
6910 Rechtsberatung
8621 Allgemeinpraxen
8622 Spezialpraxen
8623 Zahnarztpraxen
8690 Sonstige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

Wichtig: sobald ein Umsatz vorkommt, wird die Steuer im Falle von Microunternehmen erhoben, selbst dann wenn das Unternehmen Verluste macht.
Sobald der Jahresumsatz 500.000€ überschreitet verliert das Unternehmen die Einstufung als Microunternehmen und wird normal versteuert. Siehe Punkt B) weiter unten.

Weiterführende Informationen: was ist ein Microunternehmen? Wann ist eine Firma ein Microunternehmen?

B) Normal versteuerte Unternehmen: diese werden basierend auf den Gewinn versteuert.
Alle Unternehmen welche nicht als Microuternehmen eingestuft werden können, zahlen eine Steuer von 16% der erzielten Gewinne.