09123 831 06 33 info@roconnect.eu

Was ist ein Microunternehmen?

Ein Microunternehmen ist rechtlich betrachtet keine besondere Unternehmensform, es handelt sich hierbei um eine günstige Versteuerung von Unternehmen wenn diverse Kriterien erfüllt werden. Diese werden in diesem Fall „Microunternehmen“ (Kleinunternehmen) genannt. 

Um als Microunternehmen eingestuft zu sein, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

a) Jahresumsatz unter 500.000€. Wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von 500.000€ überschreitet, wird es ab dem Folgejahr nicht mehr als Microunternehmen eingestuft und kann zukünftig auch nicht mehr als Microunternemen eingestuft werden, selbst dann wenn die Umsätze unter der o.g. Grenze fallen.
Sollte die o.g. Umsatzgrenze bereits im laufenden Jahr überschritten werden, wird das Unternehmen die Microunternehmeneinstufung im jenen Quartal verlieren indem diese Grenze überschritten wurde.

Bei der Berechnung der 500.000€ Umsatzgrenze werden ab 2024 auch die Umsätze der verbundenen Unternehmen berücksichtigt.

b) Sollten Umsätze aus Beratung- oder Managementdienstleistungen vorkommen, dürfen diese 20% der Gesamtumsätze nicht überschreiten. Ansonsten wird das Unternehmen nicht mehr als Microunternehmen eingestuft, ab dem Quartal in dem diese 20% Grenze überschritten wurde.

c) Das Unternehmen muss mindestens 1 Mitarbeiter in Vollzeit oder mehrere Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen, deren Arbeitszeiten mindestens eine Vollzeit ergeben.

d) Die Gesellschafter dürfen gleichzeitig nicht mehr als 25% Anteile in drei Unternehmen besitzen welche als Microunternehmen eingestuft sind.
Sollte einer der Gesellschafter eines Unternehmens mehr als 25% Anteile in mehr als 3 Unternehmen besitzen, müssen die Gesellschafter festlegen welche der 3 Unternehmen weiter als Microunternehmen eingestuft bleibebt.

e) Brancheneinschränkungen: die Unternehmen dürfen keine Bank-, Finanz- Kapital- und Glücksspiele – und Versicherungsdienstleistungen erbringen sowie keine Erdgas- und Erdölförderungen betreiben um als Microunternehmen eingestuft zu werden.

f) Kapital: Das  Stammkapital ist nicht staatlich oder gehört nicht den Gemeinden.

g) Abgabefrist der Bilanzen: Microunternehmen müssen die Jahresbilanz bis spätestens am 31. März des Folgejahres einreichen.

Microunternehmen und Steuern:

Microunternehmen zahlen eine KörperschaftSteuer von 1% oder 3% vom Umsatz, abhängig von diversen Kriterien.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Wenn die Einstufung als Microunternehmen nicht mehr möglich ist, werden die Unternehmen mit einer Gewinnsteuer von 16% versteuert.

Ab 2023 müssen die Unternehmen bei der Gründung explizit als Microunternehmen angemeldet werden, um als solche eingestuft zu sein.
Unternehmen welche sich bei der Gründung für eine Gewinnversteuerung entschieden haben, dürfen ein einziges mal Microunternehmen werden.

Unternehmen welche am 01.01.2023 als Microunternehmen eingestuft waren und diesen Status verloren haben, können später nie mehr als Microunternehmen eingestuft werden, selbs dann wenn Sie die bedingungen erfüllen.
Microunternehmen können nicht im laufenden Jahr zu einer Gewinnversteuerung wechseln. Dieses kann lediglich dann erfolgen wenn die Voraussetzungen für Microunternehmen nicht mehr erfüllt werden.