09123 831 06 33 info@roconnect.eu

 MwSt. Befreiung für Lieferungen von Ware innerhalb der EU ab Januar 2020

 

Ab dem 01.01.2020 tritt die UE Verordnung Nr. 1912/2018 in Kraft.

Es werden neue Bestimmungen bzgl. der Nachweispflicht und der erforderlichen Dokumente im Falle von Lieferungen von Ware innerhalb der EU festgelegt.

Die Grundvoraussetzung für die MwSt.-Befreiung ist dass der Käufer eine gültige VATID (MwSt.-Nr.) besitzt.

Der Lieferant muss zusätzlich zu der korrekt erstellten Rechnung mindestens 3 Dokumente präsentieren können:

  • Eine Erklärung des Kunden zum Wareneingang
  • Einen Nachweis der Spedition:
    1. Unterschriebenes CMR – oder –
    2. Ein unterschriebenes Frachtbrief (Konnossement) – oder –
    3. Eine Transportrechnung

Eines der folgenden Nachweise:

  • Transportversicherung
  • Bankunterlagen welche die Zahlung des Transportes nachweisen
  • Ein Behördennachweis welches die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt
  • Eine notarielle Bestätigung welche die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt
  • Eine Lagerbestätigung welche die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt

Der Lieferant muss die Lieferung in der Meldung 390 eintragen (diese Nummer gilt für Rumänien, andere EU-Staaten werden andere Kennzeichnungen haben).

Die Erklärung des Kunden zum Wareneingang muss folgende Angaben beinhalten:

  • Erstellungsdatum
  • Bestimmungsland der Ware
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Anzahl (Mengen) und Art der Ware
  • Datum und Ort wo die Ware angekommen ist
  • Empfänger: Identität der Person welche die Ware in Empfang genommen hat
  • Sollten Transportmittel geliefert werden: Kennzeichen/ Fahrgestell- nummer