Steueränderungen November 2023 – Update
In Folge der Kritik aus der rumänischen Gesellschaft und aus der rumänischen Wirtschaft, hat die Regierung das erst vor Kurzem veröffentlichte Gesetz Nr. 296/2023 inzwischen geändert.
Durch die Eilverordnung Nr. 98/10.11.2023 werden diverse Einschränkungen bezüglich der Bargeldtransaktionen nun aufgehoben.
Ab dem 11.11.2023 gelten folgende Bestimmungen:
Zahler? |
Zahlungsempfänger? |
Bargeldgrenze für die Zahlung |
Juristische Person, Freiberufler |
Juristische Person, Freiberufler |
Max. 5.000 Lei pro Zahlung. |
Juristische Person, Freiberufler |
Privatperson |
Max. 10.000 Lei pro Privatperson pro Tag |
Privatperson |
Juristische Person, Freiberufler |
Max. 10.000 Lei pro Privatperson pro Tag |
Privatperson |
Privatperson |
50.000 Lei / Transaktion |
Juristische Person, Freiberufler |
Cash & Carry Märkte |
Max. 10.000 Lei / Tag |
Juristische Person, Freiberufler |
Eigene Mitarbeiter, für Firmenausgaben |
Max. 1.000 Lei / Mitarbeiter / Tag |
Weitere Bestimmungen:
Bargeldbeträge in der Firmenkasse: max. 50.000 Lei. Diese Obergrenze darf maximal 3 Tage mit Beträge für Lohn- und Gehaltzahlungen überschritten werden.
- Folgende Zahlungen können ohne Einschränkungen in Bar durchgeführt werden:
- Löhne und Gehälter
- Spesen, Reisekosten
- Steuern, Abgaben, Sozialbeiträge, Geldstrafen, Gebühren
Sanktionen:
Die Nichteinhaltung der o.g. Bestimmungen wird mit der Beschlagnahmung von 25% des Betrages das über die vorgesehene Grenze liegt, sanktioniert. Die Mindeststrafe liegt bei 500 Lei.