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Steueränderungen Dezember 2023

Steueränderungen Dezember 2023

Mit der am 15.12.2023 veröffentichten Eilverordnung treten diverse Steueränderungen ab 2024 in Kraft.

Wir präsentieren Ihnen eine Zusammenfassung, der aus unserer Sicht wichtigsten Informationen:

Microunternehmen

Die Microunternehmen stehen leider erneut im Fokus:

1)      Wenn ein Gesellschafter mehr als 25% Anteile in mehrere Unternehmen besitzt, kann nur noch eines davon als Microunternehmen eingestuft bleiben. Die betroffenen Gesellschafter müssen Ihre Beteiligungen prüfen und bis am 31 März des Folgejahres festlegen, welches Unternehmen als Microunternehmen eingestuft bleiben soll. Alle anderen Unternehmen werden danach Gewinnversteuert (z.Z. 16%).

2)     Um ab 2024 weiterhin Microunternehmen zu bleiben, muss der Jahresabschluss des Vorjahres bis am 31 März eingreicht werden

3)     Bei der Berechnung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für Microunternehmen, werden auch die Umsätze der verbundenen Unternehmen berücksichtigt.
Verbundene Unternehmen sind in der Regel Unternehmen welche gemeinsame Gesellschafterstrukturen haben oder welche von einer oder mehreren Personen einheitlich geführt werden um im gleichen oder ähnlichen Markt aktiv sind.

Das rumänische Finanzamt wird hoffentlich diesbezüglich weitere Erklärungen veröffentlichen, zurzeit sind die aktuellen Definitionen unserer Meinung nach äußerst unklar.

 4)     Microunternehmen welche als inaktiv beim Handelsregister gemeldet wurden, werden für die Dauer der Inaktivität weiterhin als Microunternehmen eingestuft.

 5)     Sponsoring: das Sponsern oder die Zahlung von Stipendien sind im Falle von Microunternehmen nicht mehr von der Steuer absetzbar.

 6)     Die Verspätung bei der Abgabe der Jahresabschlusses oder das Nicht-Vorhanden des vorgeschriebenen Mitarbeiters führen dazu dass ab dem Folgequartal der Microunternehmen-status verloren geht.

Absetzbarkeit diverser Kosten

Firmensitzkosten
Die Kosten (Instandhaltung, Reparaturen) für einen Firmensitz der in einer Eigentumswohnung einer Privatperson funktioniert, welche auch privat genutzt wird, sind nur noch zu 50% absetzbar.

Wenn das Unternehmen eine eigene Räumlichkeit in einer Immobilie erwirbt, welche nicht zu 100% für gewerbliche Zwecke genutzt wird, sind die Kosten ebenfalls nur noch zu 50% absetzbar.

Wenn die vom Unternehmen erworbene Räumlichkeit zu Privatzwecke verwendet wird, sind überhaupt keine Kosten absetzbar.

 

Forderungsberichtigungen
Die Absetzbarkeit von Forderungs-berichtigungen wird von 50% auf 30% gesenkt und es sind nur noch Forderungen berücksichtigt welche aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen resultieren.


Abschreibung Firmensitzkosten
Wenn der Firmensitz nicht ausschließlich zu Geschäftszwecke verwendet wird, ist die Abschreibung nur noch zu 50% absetzbar.
Wen der Firmensitz ausschließlich privat genutzt wird, sind die Abschreibungskosten nicht absetzbar.

Verlustvortrag
Ab 2024 kann nur noch 70% des Jahresverlustes für einen Zeitraum von 5 Folgejahre vorgetragen werden.

Intercompany-Transfer
Bei der Bestimmung der Marktwerte im Falle von Transfers zwischen ausländischen Unternehmen und deren rumänischen Tochtergesellschaften werden die Bestimmungen der OECD aus dem Bericht 2010 bzgl. der Gewinnzuweisung angewendet.

Mitarbeiter

Homeoffice
Die Mitarbeiter-Zuschüsse für Homeoffice Tätigkeiten sind nicht mehr bis zu einem Betrag von 400 Lei/Monat steuerfrei. Diese dürfen nicht höher als 33% des Monatsbruttogehalts sein.

Sportabos
Mitarbeiter können steuerfrei Zuschüsse für bis zu 100 Euro/Jahr bekommen. Diese Zuschüsse sind auch von der Zahlung der Sozialbeiträge befreit.
Bis jetzt war ein steuerfreier Betrag von 400 Euro/Jahr möglich.

Kindergartenzuschüsse
Die Zuschüsse für die Kindergartenbeiträge sind bis zu 1.500 Lei/Monat/Kind Einkommersteuerfrei wenn diese nicht mehr als 33% des Bruttogehaltes betragen. Diese Zuschüsse sind nicht mehr von der Zahlung von Sozialabgaben befreit.

Freibetrag
Der Steuerfreibetrag für Mitarbeiter beträgt 200 Lei/Monat wenn es sich um eine Vollbeschäftigung handelt und das Bruttogehalt unter 4.000 Lei/Monat liegt.

Immobilien

Mieteinnahmen
Bei der Berechnung der Mieteinnahmen werden pauschal 20% als Kosten berücksichtigt. Die Einkommensteuer (z.Z. 10%) wird also auf 80% der Mieteinnahmen kalkuliert. Die Möglichkeit der Steuerberechnung anhand der tatsächlichen Kosten wurde abgeschafft.
Auch die Notwendigkeit der Berechnung der Steuer anhand der tatsächlichen Kosten im Falle von mehr als 5 Vermietungen wurde abgeschafft.

Vermietung an gewerbliche Mieter
Im Falle von Vermietungen an gewerbliche Mieter, müssen diese bei jeder Mietzahlung die fällige EK-Steuer kalkulieren (siehe oben unter Mieteinnahmen) und an das Finanzamt überweisen. Dem Vermieter wird nur noch die Netto-Miete überwiesen.

Mietverträge
Die Mietverträge müssen weiterhin innerhalb von 30 Tage an das Finanzamt gemeldet werden. Bis am 25. Mai des Folgejahres muss eine Meldung aller laufenden Verträge an das Finanzamt abgeben werden.

Mehrwertsteuer
Für den Kauf, die Vermietung, das Leasing von Immobilien in Wohngebiete oder Wohnhäuser kann nur noch 50% als Vorsteuer berechnet werden, wenn diese nicht zu 100% zu Wirtschaftszwecke genutzt werden.

 

Bargeld

Zahlungen oder Rückzahlugen von Darlehen, Kredite, Finanzierungen zwischen privat– oder juristische Personen sind nur noch bargeldlos erlaubt.
Im Falle von Widerhandlungen sind 25% der Beträge als Geldstrafe fällig.

E-Rechnung
Die Rechnungen welche zwischen rumänischen Unternehmen ausgestellt werden, müssen innerhalb von 5 Kalendertage elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Rechnungen müssen spätestens am 15. des Folgemonats nach der Lieferung bzw Leistungserbringung ausgestellt werden.

Sollten die Rechnungen zwischen zwei rumänischen Unternehmen nicht elektronisch erstellt werden, beträgt die Geldstrafe 15% der Rechnung.

Sollten Rechnungen gebucht werden welche nicht durch das Online-System des Finanzamtes empfangen wurden, beträgt die Geldstrafe 15% der Rechnung.

Die Geldstrafen werden ab 01.07.2024 eingeführt. 

Meldung von Zuschüsse und Subventionen
Unternehmen welche Zuschüsse oder Subventionen erhalten müssen bei der Abgabe der Jahresabschlüsse eine zusätzliche Meldung abgeben in der diese Beträge und deren Verwendung aufgelistet werden.

Freiberufler und Selbständige
Auch für Freiberufler werden diverse Möglichkeiten voll der teilweise abgeschafft, wie zB die Absetzbarkeit von Stipendien, Sportabos, Sponsoring.

20 Dez 2023 | News