Micronuternehmen ab 2023
Microunternehmen – Regelungen ab 01.01.2023
Microunternehmen zahlen zukünftig eine Unternehmenssteuer von 1% vom Umsatz.
Die aktuelle Möglichkeit als Microunternehmen mit 3% vom Umsatz versteuert zu werden wenn keine Mitarbeite vorkommen, wird gestrichen.
Um als Microunternehmen eingestuft zu sein, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
a) Jahresumsatz unter 500.000€. Wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von 500.000€ überschreitet, wird es ab dem Folgejahr nicht mehr als Microunternehmen eingestuft und kann zukünftig auch nicht mehr als Microunternemen eingestuft werden, selbst dann wenn die Umsätze unter der o.g. Grenze fallen.
Sollte die o.g. Umsatzgrenze bereits im laufenden Jahr überschritten werden, wird das Unternehmen die Microunternehmeneinstufung im Quartal verlieren wann diese Grenze überschritten wurde.
b) Sollten Umsätze aus Beratung- oder Managementdienstleistungen vorkommen, dürfen diese 20% der Gesamtumsätze nicht über-schreiten. Ansonsten wird das Unternehmen nicht mehr als Microunternehmen eingestuft, ab dem Quartal in dem diese 20% Grenze überschritten wurde.
c) Das Unternehmen muss mindestens 1 Mitarbeiter in Vollzeit oder mehrere Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen, deren Arbeitszeiten mindestens eine Vollzeit ergeben.
d) Die Gesellschafter dürfen gleichzeitig nicht mehr als 25% Anteile in drei Unternehmen besitzen welche als Microunternehmen eingestuft sind.
Sollte einer der Gesellschafter eines Unternehmens mehr als 25% Anteile in mehr als 3 Unternehmen besitzen, müssen die Gesellschafter festlegen welche der 3 Unternehmen weiter als Microunternehmen eingestuft bleibebt.
e) Brancheneinschränkungen: die Unternehmen dürfen keine Bank-, Finanz- Kapital- und Glücksspiele – und Versicherungs-dienstleistungen erbringen sowie keine Erdgas- und Erdölförderungen betreiben um als Microunternehmen eingestuft zu werden.
Wenn die Einstufung als Microunternehmen nicht mehr möglich ist, werden die Unternehmen mit einer Gewinnsteuer von 16% versteuert.
Ab 2023 müssen die Unternehmen bei der Gründung als Microunternehmen explizit angemeldet werden um als solche eingestuft zu sein.
Quelle: Regierungsverordnung OG16/2022