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Wiedereinführung des Firmenstempels

Wiedereinführung des Firmenstempels

Obwohl in den letzten Jahren die Notwendigkeit eines Firmenstempels abgeschafft wurde, führt die Eilverordnung Nr. 70/2023 diese Pflicht teilweise wieder ein.
Laut Eilverordnung müssen die vom Arbeitgeber ausgestellten Bescheinigungen, die Dokumente welche von Archivverwalter ausgestellt werden und die Dokumente für die Berechnung von Rentenansprüche, abgestempelt und lesbar unterschrieben werden.

Quelle: OU 70/2023
Amtsblatt: 31.08.2023

 

 

5 Sep 2023 | News