Verhandlungen zum Kollektivvertrag – verpflichtend
Neue Bestimmungen des Gesetzes Nr 367/2022
Das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 367/2022 (25. Dezember 2022) stellt auch den Moment dar, in dem Arbeitgeber mit mindestens 10 Arbeitnehmern eine neue Verpflichtung in Betracht ziehen müssen – die Einleitung der kollektiven Verhandlungen
Die kollektiven Verhandlungen sind für Unternehmen mit mindestens 10 Angestellten/Arbeitnehmern obligatorisch. Bis zum Inkrafttreten lag diese Schwelle bei 21 Beschäftigten.
Dieses bedeutet, dass in der nächsten Zeit, auch Arbeitgeber die diese Verpflichtung bisher nicht hatten, aktiv werden müssen und Verhandlungen aufnehmen müssen. Ansonsten sind die Bußgelder recht hoch.
Künftig bleibt nur noch die Pflicht zur Verhandlung, nicht der Abschluss eines kollectiven Vertrages, der praktisch das Ergebnis der Verhandlung und Vereinbarung der Parteien ist. Mit anderen Worten, wenn es nach den Verhandlungen zu einem Vertrag kommt, gut, wenn nicht, dann wird kein Vetrag abgeschlossen.
Mit anderen Worten, der Arbeitgeber wird nicht bestraft, wenn er keinen kollektiven Vertrag abgeschlossen hat, sondern nur, wenn er seiner Verpflichtung zur Einleitung und effektiver Organisierung der kollektiven Verhandulung nicht eingeht. Die vorgeschriebene Geldbußen liegen zwischen 15.000 Lei und 20.000 Lei.