Teilzeitkräfte – Regelungen ab dem 01.08.2022
Für Teilzeitkräfte sind ab dem 01.08.2022 Sozialabgaben in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns fällig.
Ausnahmen:
- Für Mitarbeiter die mehrere Teilzeitverträge besitzen welche insgesamt eine Vollzeit ergeben
- Schüler und Studenten unter 26 Jahre
- Auszubildende
- Rentner
- Behinderte Personen
Quelle: Regierungsverordnung 16/2022