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Teilzeitkräfte – Regelungen ab dem 01.08.2022

Teilzeitkräfte – Regelungen ab dem 01.08.2022

Für Teilzeitkräfte sind ab dem 01.08.2022 Sozialabgaben in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns fällig. 

Ausnahmen:

  • Für Mitarbeiter die mehrere Teilzeitverträge besitzen welche insgesamt eine Vollzeit ergeben
  • Schüler und Studenten unter 26 Jahre
  • Auszubildende
  • Rentner
  • Behinderte Personen

Quelle: Regierungsverordnung 16/2022

 

22 Jul 2022 | News