Stellenbeschreibung und die interne Regelungen für Kleinunternehmen wieder verbindlich
Die Stellenbeschreibung und die interne Regelungen für Kleinunternehmen sind wieder verbindlich.
Gemäß den neuen Änderungen werden die Stellenbeschreibung und die interne Regeln für alle Kleinunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu 2 Millionen Euro oder dem Gegenwert in Lei wieder verbindlich. Im Inhalt des Einzelarbeitsvertrages müssen sich zwingend Angaben dazu befinden.