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Spenden für die Ukraine-Flüchtlinge sind absetzbar

Spenden für die Ukraine-Flüchtlinge sind absetzbar

Privatpersonen und juristische Personen (ausgenommen Behörden und Gemeinden) können Gelder für die Ukraine-Flüchtlinge spenden, auf ein spezielles Konto welches bei der öffentlichen Schatzkammer Bukarest geöffnet wurde. Diese Möglichkeit ist für den Zeitraum 07.03.2022 – 31.12.2022 vorgesehen. Die gespändeten Beträge können steuerlich berücksichtigt werden und werden von den zu zahlenden Steuern des Unternehmens abgezogen.

Quelle: EIlverordnung Nr. 20/07.03.2022

29 Mrz 2022 | News