Spenden für die Ukraine-Flüchtlinge sind absetzbar
Privatpersonen und juristische Personen (ausgenommen Behörden und Gemeinden) können Gelder für die Ukraine-Flüchtlinge spenden, auf ein spezielles Konto welches bei der öffentlichen Schatzkammer Bukarest geöffnet wurde. Diese Möglichkeit ist für den Zeitraum 07.03.2022 – 31.12.2022 vorgesehen. Die gespändeten Beträge können steuerlich berücksichtigt werden und werden von den zu zahlenden Steuern des Unternehmens abgezogen.
Quelle: EIlverordnung Nr. 20/07.03.2022