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Die rumänische Unternehmensteuer (Äquivalent der deutschen Körperschaftsteuer) beträgt 1% vom Umsatz im Falle von Microunternehmen bzw. 16% vom Gewinn für alle anderen Unternehmen.

Aus steuerlicher Sicht betrachtet, unterscheidet man in Rumänien zwei Unternehmsarten:

A) MICROUNTERNEHMEN (Kleinunternehmen) werden anhand des Umsatzes versteuert.
Durch diesen niedrigen Steuersatz ist Rumänien ein sehr attraktiver Standort geworden.

Microunternehmen werden ab Januar 2026 mit  1% vom UMSATZ versteuert.

Wichtig: sobald ein Umsatz vorkommt, wird die Steuer im Falle von Microunternehmen erhoben, selbst dann wenn das Unternehmen Verluste macht.
Sobald der Jahresumsatz 100.000€ überschreitet, verliert das Unternehmen die Einstufung als Microunternehmen und wird normal versteuert. Siehe Punkt B) weiter unten.

Weiterführende Informationen: was ist ein Microunternehmen? Wann ist eine Firma ein Microunternehmen?

B) Normal versteuerte Unternehmen: diese werden basierend auf den Gewinn versteuert.
Alle Unternehmen welche nicht als Microuternehmen eingestuft werden können, zahlen eine Steuer von 16% für die erzielten Gewinne.