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Meldefrist der Rechnungen: 5 Werktage anstatt 5 Kalendertage

Meldefrist der Rechnungen: 5 Werktage anstatt 5 Kalendertage

Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Frist für die Übermittlung von Rechnungen im System RO e-Factura.

Für Rechnungen, die ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden, beträgt die Frist 5 Werktage ab Rechnungsdatum. Bisher waren es 5 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

Datum: 19.01.2026

19 Jan. 2026 | News