Meldefrist der Rechnungen: 5 Werktage anstatt 5 Kalendertage
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Frist für die Übermittlung von Rechnungen im System RO e-Factura.
Für Rechnungen, die ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden, beträgt die Frist 5 Werktage ab Rechnungsdatum. Bisher waren es 5 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Datum: 19.01.2026