A) Ausschüttungen an ein rumänisches Unternehmen
Die Dividenden welche ein rumänisches Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen Unternehmen erhält, werden ab Januar 2025 mit 10% versteuert.
Ausnahmen: diese Steuer entfällt wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- der Dividenden-Empfänger hält mindestens 10% des Kapitals des rumänischen Unternehmens welches die Dividende auszahlt, seit mindestens 1 Jahr.
- der Dividenden-Empfänger ist eine AG, GmbH, OHG, KG oder eine andere rumänische juristische Person
- der Dividenden-Empfänger und der Dividenden Zahler sind beide Gewinnsteuer(Körperschaftssteuer) -Zahler
B) Ausschüttungen an ein ausländisches Unternehmen
Die Dividenden welche ein ausländisches Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen Unternehmen erhält werden ab Januar 2025 mit 10% an der Quelle versteuert.
Wenn Rumänien mit dem Staat in dem das ausländische Unternehmen ansässig ist ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, darf die Dividenden-Steuer die im Abkommen festgelegte Höhe nicht überschreiten.
Falls es Unterschiede zwischen der Dividendensteuer laut rumänischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen gibt, wird der günstigere Steuersatz angewendet. Wenn diese Bestimmung angewendet wird, muss der Dividenden Empfänger eine Ansässigkeitsbescheinigung präsentieren.
Ausnahmen: diese Steuer entfällt wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- der Dividenden-Empfänger ist in einem EU-Staat ansässig
- der Dividenden-Empfänger ist eine: AG, GmbH oder eine andere Unternehmen-Art welche gewinnversteuert ist (Körperschatsteuer-Zahler).
- der Dividenden-Empfänger hält mindestens 10% des Kapitals des rumänischen Unternehmens welches die Dividende auszahlt, seit mindestens 1 Jahr.
- das Unternehmen welches die Dividende ausschüttet ist Gewinnsteuer(Körperschaftssteuer) -Zahler
C) Ausschüttungen an Privatpersonen
Die Versteuerung der Dividende welche an Privatpersonen ausgezahlt werden, beträgt 10% (ab Januar 2025)
KRANKENKASSENBEITRÄGE für DIVIDENDE
Ab 2018 sind die Dividendeneinkünfte der Privatpersonen krankenkassenbeitragspflichtig!
Der Beitragssatz beträgt 10% und wird wie folgt berechnet:
a) Höhe der Dividende liegt zwischen 6 und 12 Mindestbruttolöhne: 10% von 6 Mindestbruttolöhne
b) Höhe der Dividende liegt zwischen 12 und 24 Mindestbruttolöhne: 10% von 12 Mindestbruttolöhne
c) Höhe der Dividende beträgt mehr als 24 Mindestbruttolöhne: 10% von 24 Mindestbruttolöhne
Falls der Mindestlohn in Rumänien erhöht wird, steigen entsprechend auch die Krankenkassenbeiträge.
Ausnahmen:
Personen welche eine gesetzliche Krankenversicherung in einem anderen EU Staat haben, sind von dieser Beitragszahlung befreit. Es muss eine Bescheinigung für die Gültigkeit der ausländischen Krankenversicherung vorgelegt werden.
Weitere Aspekte:
Für die Ausschüttung von Dividende ist für ausländische Privatpersonen eine rumänische Steuernummer notwendig (rum „NIF“ – numar de identificare fiscala). Privatpersonen welche Einkünfte in Form von Dividende haben, müssen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.